Hauptuntersuchungen an PKW, Motorrädern, Wohnmobilen und Anhängern
Zeitabstand zwischen den Untersuchungen, in Monate
24
nach der ersten Zulassung danach |
36 |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung danach |
|
mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung danach |
|
mit einem zGG über 7,5 t |
12 |
mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung danach |
|
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/ h oder mit einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t |
24 |
mit einem zGG von mehr als 3,5 t |
12 |
Zeitabstand zwischen den Untersuchungen, in Monate
24
nach der ersten Zulassung danach |
36 |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung danach |
|
mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung danach |
|
mit einem zGG über 7,5 t |
12 |
mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung danach |
|
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/ h oder mit einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t |
24 |
mit einem zGG von mehr als 3,5 t |
12 |
Zum 1. Juli 2012 wurde die TÜV-Prüfung, wie die Hauptuntersuchung
(HU) im Volksmund heißt, modernisiert. Die Prüfung der
sicherheitsrelevanten Fahrzeugelektronik erfolgt zukünftig über die
Fahrzeugschnittstelle, es gibt eine einheitliche und exaktere
Mängelbeschreibung und die Rückdatierung entfällt für verspätet zur
HU vorgestellte Fahrzeuge.