Der Autofahrer sagt: „Mein Auto muss zum TÜV". Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden." Und der gesunde Menschenverstand ergänzt: „Nur wenn mein Auto sicher ist, kann ich mich unbesorgt hinters Steuer setzen." Gemeint ist immer ein und dasselbe: die Hauptuntersuchung.
Seit nunmehr über 25 Jahren wird in Deutschland die
Abgasuntersuchung durchgeführt. Es begann mit der
ASU
(Abgassonderuntersuchung ab 1985), dann folgte die
AU
(Abgasuntersuchung 1993) und heute ist es die UMA (Untersuchung des
Motormanagement-/Abgasreinigungssystems ab 2006). Zeitgleich zur
UMA wurde auch
die Abgasuntersuchung für Motorräder eingeführt. Unabhängig von der
jeweiligen Zeit wird seitdem ein Ziel verfolgt – die Abgaswerte
müssen die zulässigen gesetzlichen Grenzen einhalten.
Auch die Technik unterliegt dem Wandel der Zeit – vom damaligen Überprüfen des Zündzeitpunkts oder des Schließwinkels bis hin zum heutigen Einsatz modernster EDV- und Messtechnik unter Nutzung der fahrzeugeigenen, elektronischen OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose). Bei modernen Fahrzeugen wird sogar unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Endrohrmessung verzichtet.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung. Übrigens wird seitdem auch die sechseckige AU-Plakette nicht mehr am vorderen Kennzeichen angebracht.